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LFVBW fordert Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf sieben Jahre
Nach dem baden-württembergischen Fischereigesetz können Kinder erst mit dem vollendeten zehnten Lebensjahr die Angelfischerei ausüben; vorher dürfen die Behörden keinen Jugendfischereischein ausstellen.
Das Mindestalter für die Erteilung des Jugendfischereischeins unterscheidet sich zwischen den Bundesländern in Deutschland erheblich. Das Saarland präsentiert sich als angelfreundlichstes Bundesland. Kinder können dort bereits einen „Mini-Angelschein Saarland“ beantragen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht.
Naturerlebnis und Naturerfahrung ist ein elementarer Bestandteil der kindlichen Entwicklung, der in unserer durchtechnisierten Gesellschaft zunehmend zu kurz zu kommen droht. Für uns ist es daher ein wichtiges Ziel, die Kinder möglichst früh über die Fischerei für die Vorgänge im und am Wasser und so letztlich für die Natur allgemein begeistern zu können.
Daher fordern wir, bereits für Kinder ab 7 Jahren die Möglichkeit zu schaffen, mit dem Jugendfischereischein die Angelfischerei betreiben zu können (§ 32 Abs. 1 des Fischereigesetzes). Schon nach geltender Rechtslage kann mit dem Jugendfischereischein nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers (in aller Regel sind dies die Erziehungsberechtigten oder nahe Verwandte) geangelt werden; dies stellt unseres Erachtens ausreichend sicher, dass die Angelfischerei stets auch kindgerecht erfolgt.
Nachwuchsgewinnung ist für jeglichen Bereich ehrenamtlicher Betätigung von großer Bedeutung. Gesetzliche Hürden, welche die Nachwuchsgewinnung und damit die ehrenamtliche Arbeit allgemein erschweren, müssen abgebaut werden.
(Quelle: LFVBW)
Falls Ihr dennoch Interesse an dieser sinnvollen Freizeitbeschäftigung habt …wir haben eine Jugendgruppe! Meldet euch einfach bei unserem Jugendwart J. Hemberger. Dort erhaltet ihr weitere Infos! (jugend@asvmalsch.de)
Mehr um das Thema “Angeln” unter www.lfvbw.de.